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Behandlung

Behandlungsangebot


Psychotherapie

Ich behandle alle psychischen Störungsbilder mit Indikation für eine
verhaltenstherapeutische Psychotherapie
bei Erwachsenen und bei Kindern- und Jugendlichen.


Dies sind:

  • Angststörungen
  • Zwangsstörungen
  • Depressionen und andere affektive Störungen
  • Essstörungen
  • Alkoholabhängigkeit und andere Abhängigkeitsproblematiken
  • Belastungs- und Anpassungsstörungen
  • Somatoforme Störungen
  • Nichtorganische sexuelle Funktionsstörungen
  • Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen
  • andere Störungsbilder mit Indikation für Psychotherapie

Eine genauere Beschreibung der Störungen finden Sie hier


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Sachverständigengutachten

Ich erstelle auch Sachverständigengutachten für Gerichte, Staatsanwaltschaften und Behörden. Im Einzelfall und nach Rücksprache werden Gutachtensaufträge auch von Rechtsanwälten angenommen.

Die Fragestellungen sind im wesentlichen:

  • Sorge- und Umgangsrechtfragen
  • Glaubhaftigkeitsfragen
  • Erwerbsfähigkeitsfragen
  • Fragen der Vollstreckungsgerichte
  • Schuld- Testier- und Prozessfähigkeit
  • Waffenrecht
  • Adoption
  • u. a.

 

Nach § 163 Abs. 2 FamFG kann (und soll) das Gericht den Gutachtenauftrag bei Sorgerechts- und Umgangssteitigkeiten nach Trennung erweitern. In diesen Fällen ändert sich der Auftrag: Es geht dann um die gemeinsame Erarbeitung von Lösungen aller Beteiligten unter Moderation / Beratung des begutachtenden Psychologen. Die erarbeiteten Lösungen müssen das Interesse des Kindes zum Mittelpunkt haben.


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Leistungen                   

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