Behandlungsangebot
Psychotherapie
Ich behandle alle psychischen Störungsbilder mit Indikation für eine
verhaltenstherapeutische Psychotherapie
bei Erwachsenen und bei Kindern- und Jugendlichen.
Dies sind:
- Angststörungen
- Zwangsstörungen
- Depressionen und andere affektive Störungen
- Essstörungen
- Alkoholabhängigkeit und andere Abhängigkeitsproblematiken
- Belastungs- und Anpassungsstörungen
- Somatoforme Störungen
- Nichtorganische sexuelle Funktionsstörungen
- Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen
- andere Störungsbilder mit Indikation für Psychotherapie
Eine genauere Beschreibung der Störungen finden Sie hier
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Ich erstelle auch Sachverständigengutachten für Gerichte, Staatsanwaltschaften und Behörden. Im Einzelfall und nach Rücksprache werden Gutachtensaufträge auch von Rechtsanwälten angenommen.
Die Fragestellungen sind im wesentlichen:
- Sorge- und Umgangsrechtfragen
- Glaubhaftigkeitsfragen
- Erwerbsfähigkeitsfragen
- Fragen der Vollstreckungsgerichte
- Schuld- Testier- und Prozessfähigkeit
- Waffenrecht
- Adoption
- u. a.
Nach § 163 Abs. 2 FamFG kann (und soll) das Gericht den Gutachtenauftrag bei
Sorgerechts- und Umgangssteitigkeiten nach Trennung erweitern. In diesen Fällen
ändert sich der Auftrag: Es geht dann um die gemeinsame Erarbeitung von Lösungen
aller Beteiligten unter Moderation / Beratung des begutachtenden Psychologen.
Die erarbeiteten Lösungen müssen das Interesse des Kindes zum Mittelpunkt haben.
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