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Behandlung

Psychotherapie - ein Überblick


Wer sich auf die Suche nach Behandlungsmöglichkeiten für psychische Probleme begibt, sieht sich einer verwirrenden Vielfalt ausgesetzt. Zunächst gibt es da Psychiater, Neurologen, Nervenärzte, Diplom-Psychologen, psychologische Psychotherapeuten, Psychoanalytiker, Verhaltenstherapeuten und Tiefenpsychologen. Darüber hinaus verheißen in den Anzeigenrubriken der Tageszeitungen und Stadtmagazine allerlei schillernde Methoden Linderung vom seelischen Leid: Reiki-Heilung, Bachblütentherapie, Rebirthing, Rolfing und vieles andere mehr. Was macht man mit dieser verwirrenden Vielfalt?

Berufsbezeichnungen

Zur ersten Orientierung dürfte es hilfreich sein, die vielen Berufsbezeichnungen zu sortieren. Es gibt grundsätzlich zwei Berufsgruppen, die zur Ausübung von Heilkunde gesetzlich über die Approbation zugelassen sind: font color="#608fc8">strong>Ärzte und Psychologen.

Spezielle Arztgruppen, die sich mit psychischen Problemen beschäftigen, sind Neurologen, Psychiater, Nervenärzte sowie Ärzte für psychotherapeutische Medizin.

Psychologen, die Psychotherapie ausüben dürfen, heißen psychologische Psychotherapeuten. Sie haben mindesten fünf Jahre Psychologie studiert, und sich dabei auf den Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie spezialisiert. Darüber hinaus haben sie eine mehrjährige Therapieausbildung absolviert. Der etwas unhandliche Name wurde vom Gesetzgeber festgelegt, da es auch Ärzte gibt, die aufgrund einer Zusatzqualifikation Psychotherapie durchführen dürfen. Diese Ärzte werden im Behördendeutsch als ärztliche Psychotherapeuten bezeichnet.

Psychopharmaka und Psychotherapie

Prinzipiell existieren zwei Herangehensweisen an psychische Probleme, sowie eine Mischung beider: Erstens eine biologische Sichtweise, die in der Regel von Ärzten vertreten wird. Psychische Störungen und Probleme werden als biochemische Regulationsstörungen im Gehirn betrachtet, die demzufolge mit chemischen Substanzen (Psychopharmaka) reguliert werden können und sollten. Zweitens eine psychologische Sichtweise, die naturgemäß von Psychologen sowie einigen Ärzten vertreten wird. Hierbei werden psychische Störungen als Fehlregulation von Emotionen, Gedanken und Verhaltensweisen angesehen, die durch Interventionen in diesen drei Bereichen (Psychotherapie) wieder korrigiert werden können. Das heißt, Ärzte arbeiten in der Regel mit Medikamenten, Psychologen dagegen mit Psychotherapie.

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Psychotherapieverfahren

Innerhalb der Psychotherapie, für die Psychologische Psychotherapeuten aufgrund ihrer umfangreichen Ausbildung besonders qualifiziert sind, gibt es wiederum mehrere Psychotherapieverfahren. Dabei stellen sich bei der Beurteilung der vielen unterschiedlichen Therapieformen zwei Fragen:

Erstens, ist die Wirksamkeit wissenschaftlich nachgewiesen?
Zweitens, bezahlt die Krankenkasse die Behandlung?

Man könnte zunächst denken, dass beide Fragen auf das gleiche hinauslaufen, d. h. dass eine wirksame Methode in jedem Fall von der Krankenkasse bezahlt wird und dass alle von der Kasse finanzierten Behandlungen wirksam sind. Dies entspricht jedoch nicht in jedem Fall der Realität.

Von den Krankenkassen zur Abrechnung zugelassen sind lediglich drei Therapieformen:

1.     Analytische Therapie,

2.     tiefenpsychologisch fundierte Therapie und

3.     Verhaltenstherapie.

Es existieren weitere Therapieformen, die zwar bei speziellen Störungen ebenfalls wirksam sind, jedoch nicht zur Kassenabrechnung zugelassen sind, z. B. Gesprächs-therapie oder Gestalttherapie. Darüber hinaus tummeln sich hunderte weitere überwiegend nichtwissenschaftliche Therapie-verfahren, die Hilfe bei seelischer Not versprechen. Allerdings fällt es auch Fachleuten schwer, in diesem unübersichtlichen Psychomarkt den Überblick zu behalten. So lässt sich von den allermeisten Methoden nach wissenschaftlichen Kriterien gar nicht sagen, ob sie nutzen oder schaden. Außerdem ist in diesem grauen Markt völlig ungeregelt und unkontrolliert, welche Qualifikationen notwendig sind, um diese Methoden anwenden zu können.

Von den gegenwärtig zugelassenen Therapieformen waren ursprünglich lediglich die beiden historisch ältesten, die analytische und die tiefenpsychologische Therapie, kassenzugelassen. Dies gründete in deren historischer Rolle und einer Art Gewohnheitsrecht. Erst deutlich später wurde zusätzlich die Verhaltenstherapie zugelassen. Die sich anhäufenden wissenschaftlichen Beweise für deren Wirksamkeit und Effektivität waren nicht länger von der Hand zu weisen.

Zwischen diesen drei Verfahren gibt es zum Teil deutliche Unterschiede, was die Methoden, die wissenschaftliche Begleitforschung und die nachgewiesene Wirksamkeit angeht. Selbstverständlich gibt es keine Therapieform, die bei allen Patienten und Störungen gleich gut wirkt. So wird es immer Patienten geben, denen die ziel- und bewältigungsorientierte Vorgehensweise der Verhaltens-therapie besser liegt. Andere Patienten fühlen sich möglicherweise in einer analytischen oder tiefen-psychologischen Therapie besser aufgehoben, wo in der Regel v.a. klärungsorientiert und weniger direktiv gearbeitet wird. Von persönlichen Vorlieben abgesehen, gibt es aber auch Forschungsergebnisse, die einiges darüber aussagen können, welche Therapie bei welchen Störungen im Durchschnitt am ehesten Erfolg verspricht. Es liegt auf der Hand, dass solche Ergebnisse in jedem Fall heftig umstritten sind, unabhängig davon, welche Therapieform am besten abschneidet.

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Verhaltenstherapie

Das Therapieverfahren, zu dem die mit Abstand meisten wissenschaftlichen Wirksamkeitsstudien vorliegen, ist die Verhaltenstherapie. Sie ist nachgewiesenermaßen besonders gut geeignet zur Behandlung folgender Störungen: Angststörungen, Zwangsstörungen, Posttraumatische Belastungsstörungen, Depressionen, Essstörungen. Darüber hinaus existieren bewährte verhaltenstherapeutische Behandlungsmethoden für eine ganze Reihe weiterer Störungen

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